Mangels Platz wird in der Schweiz jedes vierte Opfer, das Schutz in einem Frauenhaus sucht, abgewiesen. Wir fordern ausreichend Plätze im Frauenhaus Luzern und die Sicherstellung der Finanzierung durch den Kanton.
Damit Opfer meist Frauen und Kinder besser geschützt werden, beteiligt sich die Schweiz seit dem 1. April 2018 an einem verbindlichen Übereinkommen des Europarats, der sogenannten Istanbul-Konvention. Diese verpflichtet den Bund und die Kantone, genügend Schutzplätze für Opfer von häuslicher Gewalt anzubieten. Der SonntagsZeitung vom 12. Mai 2019 war zu entnehmen, dass schweizweit jedes vierte Opfer, das Schutz in einem Frauenhaus sucht, mangels Platz abgewiesen wird und in einer unbetreuten Pension oder aber im alten Umfeld landet.
Das Frauenhaus Luzern richtet sich an akut von häuslicher Gewalt betroffene Frauen. Es bietet Schutz, Unterkunft und Beratung für Frauen (mit oder ohne Kind), die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Es wird vom Kanton Luzern finanziell unterstützt. Im Jahr 2018 suchten 81 Frauen und 97 Kinder Schutz im Frauenhaus Luzern. Im Jahresbericht 2018 des Frauenhauses Luzern finden sich keine Zahlen, wie viele Frauen mit wie vielen Kindern aufgrund von Platzengpässen nicht aufgenommen werden konnten. Jedoch ist dem Jahresbericht 2018 (B163b) auf der Seite 147 zu entnehmen, dass es im Jahre 2018 gegenüber dem Vorjahr zu einem deutlichen Anstieg von Opfer häuslicher Gewalt gekommen ist. Demzufolge liegt die Annahme nahe, dass auch mehr Frauen und Kinder Schutz im Frauenhaus Luzern suchten.
Umsetzung der Istanbul-Konvention
Mit der Istanbul-Konvention hat der Bund die Verantwortung für die Bereitstellung und Finanzierung von ausreichenden Familienschutzplätzen an die Kantone übertragen. Laut Istanbul-Konvention haben die Kantone dafür zu sorgen, dass genügend Familienschutzplätze bereitstehen. Weiter hält die Istanbul-Konvention fest, dass Familienschutzplätze ausreichend durch die Kantone finanziert werden müssen. Das Frauenhaus Luzern finanziert sich heute jedoch zu einem bedeutenden Teil durch Spenden.
Die Konvention umfasst zudem weitere Massnahmen dazu zählen neben ausreichend Schutzplätzen unter anderem präventive Massnahmen wie Sensibilisierung, Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit, die im Kanton Luzern von der Bildungsstelle Häusliche Gewalt erbracht werden. Die Bildungsstelle Häusliche Gewalt versteht sich als Kompetenzzentrum für Häusliche Gewalt und arbeitet eng mit dem Frauenhaus Luzern zusammen. Sie informiert und sensibilisiert die breite Öffentlichkeit über Formen, Auswirkungen und Folgen Häuslicher Gewalt.
Erhöhung der Anzahl Schutzplätze
Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion der Grünen/Jungen Grünen Partei den Regierungsrat mittels Postulat auf, eine Erhöhung der Anzahl Schutzplätze im Frauenhaus Luzern zu prüfen sowie eine ausreichende Finanzierung dieser Schutzplätze sowie der Bildungsstelle Häusliche Gewalt sicherzustellen.
Noëlle Bucher, Kantonsrätin, noelle.bucher@gruene-luzern.ch