Gleichstellung für Menschen mit Behinderung
Die GRÜNEN/Jungen Grünen der Stadt Luzern reichen drei Vorstösse ein, die eine bessere Inklusion für Menschen mit Behinderung zum Ziel haben.
Am 24. Januar 2024 hat die GRÜNE/Junge Grüne Partei der Stadt Luzern drei Vorstösse im Stadtparlament Luzern eingereicht, die eine bessere Inklusion für Menschen mit Behinderung zum Ziel haben:
- Eine Motion, welche die Schaffung einer Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verlangt
- Ein Postulat, welches Barrierefreies Baden im Luzerner Seebecken für Menschen mit Behinderung verbessern soll
- Ein Postulat, welches bei der VBL das Zwei-Sinnes-Prinzip in der Kundeninformation fordert
Schaffung einer Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Die Schweiz hat im Jahr 2014 das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechts-Konvention UN-BRK) unterzeichnet. Mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sie sich, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. Die Schweiz hat der UNO im Initialstaatenbericht den Stand der Umsetzung aufgezeigt. In seinen abschliessenden Bemerkungen zum Schweizer Bericht hat der UN Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 30.1.2023 auf gravierende Mängel auch auf Gemeindeebene hingewiesen und Empfehlungen ausgesprochen.
Punktuell wird das Thema Inklusion / Integration von Menschen mit Behinderungen in der Stadtverwaltung einbezogen. Thematisiert wird es insbesondere im Bereich Bildung und beim hindernisfreien Bauen. Hindernisse und Ungleichbehandlungen bestehen aber in zahlreichen weiteren Themen- und Organisationsbereichen wie Kultur, Sport, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Kommunikation, politische Partizipation etc. Um diese Hindernisse zu erkennen und abzubauen und damit Inklusion und Gleichstellung für Menschen mit einer Behinderung zu fördern, ist Fachwissen erforderlich. Im Leitbild des Kantons Luzern lautet die Vision, dass der Kanton und seine Bevölkerung die Vielfalt der Menschen als Stärke sehen und sich zu dieser bekennen. Menschen mit Behinderungen nehmen selbstverständlich am gesellschaftlichen Leben teil und gestalten die Gesellschaft mit.
In der Stadtverwaltung ist bisher keine Person bzw. Stelle vorhanden, die sich projektübergreifend für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einsetzt. Es fehlten deshalb Fachwissen und eine übergeordnete Koordination. Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe.
In anderen Städten, z.B. in Bern, Basel oder Zürich bestehen bereits Beauftragte bzw. Fachstellen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. In Bülach wird, gestützt auf kantonale Empfehlungen, ein Massnahmenplan zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Die Stadt Uster hat neben einer Fachstelle auch eine beratende Fachkommission.
Wir fordern den Stadtrat auf, dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Schaffung einer Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu unterbreiten. Diese soll die Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern, insbesondere durch Sensibilisierung der Direktionen und Dienstabteilungen sowie der Mitarbeitenden der Stadt Luzern, der Entgegennahme und Behandlung der Anliegen von Menschen mit Behinderungen sowie Stellungnahmen zu gleichstellungsrelevanten Themen. Zudem soll eine Analyse mit einem Massnahmenplan erarbeitet werden, die aufzeigt, wo es bei der Umsetzung der UN BRK in der Stadt Luzern noch Handlungsbedarf gibt. Die Empfehlungen der UNO zum Initialstaatenbericht sollen dabei mit einbezogen werden.
VBL: Zwei-Sinnes-Prinzip in der Kundeninformation
Die VBL betreiben an Haltestellen, an denen verschiedene Buslinien abfahren, elektronische Anzeigetafeln, auf denen angezeigt wird, wann die nächsten Busse abfahren. Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung können die an den Haltestellen angebrachten Informationen über die ankommenden Busse nicht lesen. Damit sie erfahren, wann welcher Bus kommt, müssen gemäss dem Zwei-Sinnes-Prinzip diese visuellen Informationen auch akustisch abrufbar sein. Hierfür benötigt es entweder eine Radar-App, die den Fahrgästen die an der Haltestelle einfahrenden Fahrzeuge meldet, oder die Einrichtung eines Text-To-Speech-Systems an den Haltestellen, wie es bereits in den Städten Bern, Basel und Zürich existiert.
Gemäss Art. 9 der von der Schweiz ratifizierten UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) muss Menschen mit Behinderungen der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschliesslich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, gewährleistet werden. Gemäss Art. 3, Abs. b des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) müssen öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (Bauten, Anlagen, Kommunikationssysteme, Billettbezug) benachteiligungsfrei zugänglich sein. Gemäss Art. 22, Abs. 2 müssen Kommunikationssysteme und Billettausgabe spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes behindertengerecht angeboten werden. Somit sind die VBL diesbezüglich schon seit 10 Jahren im Rückstand.
Die Postulant:innen fordern den Stadtrat auf, bei den VBL die Anschaffung einer Radar-App oder eines TTS-Systems zu erwirken, das an allen Haltestellen mit digitaler Fahrgastinformation vorne bei der Einstiegsmarkierung platziert wird.
Monika Weder und Barbara Irniger im Namen der Grünen/Jungen Grünen Fraktion
Barrierefreies Baden im Luzerner Seebecken für Menschen mit Behinderung
Im Sommer im Seebecken baden zu gehen, ist für viele Luzerner:innen ein wichtiges Stück Lebensqualität. Die Erfrischung im kühlen Nass ist an vielen Orten in Luzern einfach möglich, egal ob in der Ufschötti, im Lido, im Tribschen, in der Seebadi oder einem andern Badeplatz.
Für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung ist der Gang in den See nur sehr erschwert möglich, wenn überhaupt. Dies ist weder im Kontext der UNO-Behindertenrechtskonvention BRK, noch mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Stadt Luzern vereinbar.
Dass es auch anders geht, zeigt der Blick über den Tellerrand. In zwei Zuger Badeanstalten sorgen Spezialinstallationen für einen besseren Zugang von Menschen im Rollstuhl in den See. In der Badi Hirsgarten (Foto rechts) in Cham steht ein Badelift jederzeit zur Verfügung. Mit der Vorrichtung können mobilitätseingeschränkte Personen auf einen Sitz transferiert und in den See hinabgelassen werden. Auch das problemlose Verlassen des Sees ist dank dem Lift möglich.
Ein Strandrollstuhl gibt es im Strandbad Zug (Symbolbild links). Die betroffene Person kann mit dem Rollstuhl über eine Rampe in den See fahren. Sobald sich der Rollstuhl vollständig im See befindet, kann sie den Stuhl verlassen und losschwimmen. Auf demselben Weg ist auch das Verlassen des Wassers möglich.
Wir fordern den Stadtrat auf, in der Tribschenbadi, im Lido und in der Ufschötti das barrierefreies Baden für Menschen im Rollstuhl oder einer Gehbeeinträchtigung zu verbessern. Dabei ist das Augenmerk auf den Einstieghilfen, einen barrierefreien Wasserzugang und Wassereinstieg zu richten.