Fraktion Grüne und Junge Grüne mit Umsetzung der Energiekostenzulage und der Motion Kaufkraft unzufrieden und beantragt Koordination und Vereinfachung
Die beiden vom Stadtrat verabschiedeten Berichte und Anträge «Kaufkraft stärken» und «Energiezulage» sind aus Sicht der Grünen und Jungen Grünen sehr schlecht aufeinander abgestimmt und mangelhaft umgesetzt worden. Die Fraktion der Grünen und Jungen Grünen findet es bedauerlich und höchst befremdend, dass der Stadtrat die beiden gleichzeitig überwiesenen Aufträge im Umfang von gesamthaft rund CHF 19 Mio. völlig losgelöst und ohne Koordination in verschiedenen Direktionen, mit verschiedenen Berechnungsgrundlagen und gar unterschiedlichen Auszahlungsmodalitäten ausgearbeitet hat. Offenbar war der Stadtrat resp. dessen Direktionen nicht in der Lage, die beiden Berichte und Anträge zur «Kaufkraft stärken» und zur «Energiezulage» sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Die Motion 205 (Kaufkraft der Bevölkerung stärken) war eine Reaktion auf die von bürgerlicher Seite beantragte Steuersenkung um 1/10 Einheit aufgrund der Überschüsse in den Jahren 2019 – 2021. Damit sollen alle Personen mit dem gleichen Betrag (mit den CHF 180 resp. nun 173) entlastet werden, statt, dass die Gutverdienenden stark begünstigt, während es für die Wenigverdienenden praktisch gar nichts ausmacht (Steuerprogression). Mit der Senkung der Steuern durch die Mehrheit des Parlaments um 1/20 ist nun mindestens ein Teil der Überlegungen zur Motion hinfällig geworden. Gleichzeitig wurde diesen Frühling erneut ein Rekordabschluss ausgewiesen, der die Frage stärkt, ob der Bevölkerung von den enorm hohen Überschüssen trotzdem ein Teil „zurückgegeben“ werden müsste.
Mit dem Postulat 176 wurde aus anderen Überlegungen und zu einem anderen Zeitpunkt ein Auftrag resp. eine Anregung eingereicht, der eine gezielte Entlastung der tiefen Einkommen fordert, um die höheren Energiekosten zu tragen. Dies wurde dann an der gleichen Sitzung Ende Oktober 2022 an den Stadtrat überwiesen, teils mit Verweis auf den Zusammenhang der beiden Anliegen.
Nach erneuten Überschüssen und gleichzeitig spürbarer Inflation, Energieteuerung (inkl. Strom) im Jahr 2023, Mietzinserhöhungen und höheren Krankenkassen-Prämien ist es wichtig, gerade die tiefen Einkommen wirksam zu entlasten, damit sie die Miete (Nebenkosten) zahlen können und die Fähigkeit behalten am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die Fraktion der Grünen und Jungen Grünen beantragt, die beiden B+As auf Basis der Energiekostenzulage besser aufeinander abzustimmen:
- Der Hauptfokus soll bei der Entlastung der tiefen und mittleren Einkommen liegen, statt bei einer weiteren Entlastung der Gutverdienenden (Steuersenkung).
- Die Energiezulage soll unabhängig der verwendeten Energiequelle ausbezahlt werden, die Beschränkung auf Gas und Öl, lässt bspw. die steigenden Strompreise bei Wärmepumpen oder anderen Heizungen ausser acht. Zudem entstehen dadurch ökologische Fehlanreize.
- Auf eine eigene komplizierte Anspruchsberechnung und eine Überprüfung der Ansprüche durch externe Partner wird verzichtet. Die Energiezulage sollen alle Personen erhalten, welche Anspruch auf Individuelle Prämienverbilligung (IPV) erhalten.
- Die Energiezulage soll pro Kopf und nicht pro Haushalt ausbezahlt werden (mit entsprechend tieferen Beträgen).
- Der Registrierungs- und Auszahlungsmodus soll einfacher und ohne unnötige Formulare und bürokratische Hürden erfolgen (Anlehnung an das Modell «QR-Code» des B+A «Kaufkraft stärken).