Interpellation zur Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes beim Luzerner Stadtrat eingereicht
Am 18. November 2022 kommunizierte der Regierungsrat seine Pläne für die Änderung des Steuergesetzes auf das Jahr 2025. Ziel dieser Teilrevision sei es, natürliche Personen mit tiefen Einkommen und Familien zu entlasten, «ferner soll die Attraktivität des Kantons Luzern für juristische Personen durch geeignete Massnahmen gestärkt werden»,1 da für juristische Personen höhere Steuern aufgrund des von der OECD angeordneten Mindeststeuersatzes zu erwarten sind. Tatsächlich sind Massnahmen für tiefe Einkommen vorhanden, es fällt jedoch schnell auf, dass der Grossteil der Steuererleichterungen Unternehmen und vermögenden Personen zugutekommen wird.
Betrachtet man nur die Verluste, so kostet die Revision den Kanton 95 Mio. CHF und die Gemeinden 117 Mio. CHF jährlich. Der Kanton plant seine Ausfälle mit dem vom Kantonsrat beschlossenen Platzhalter von 40 Mio. CHF und den Mehreinnahmen durch die OECD-Mindeststeuer (geschätzt auf 55 Mio. CHF) zu decken. Für die Gemeinden ist maximal ein Betrag von 20 Mio. CHF zur Abfederung vorgesehen, den Rest müssen sie selbst bezahlen.
Es sei angemerkt, dass für die Zahlen noch keine Garantie gilt, da u.a. die Ausgestaltung der OECD-Mindeststeuer noch nicht abschliessend geklärt ist. Ausserdem geht die Änderung des Steuergesetzes erst in die Vernehmlassung und wird im nächsten Jahr wohl noch angepasst. Dennoch erklärt sich der Regierungsrat bereit, diese massiven Ausfälle in Kauf zu nehmen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Unterstützt der Stadtrat die Strategie, welcher der Kanton mit dieser Teilrevision des Steuergesetzes fahren will?
2. Falls nein: Was wären die Bedingungen, dass der Stadtrat diese Änderung mittragen würde?
3. Wird sich die Stadtverwaltung an der Vernehmlassung beteiligen? Falls ja: Kann bereits gesagt werden, in welche Richtung sich die Stellungnahme bewegen wird?
4. Gibt es bereits Abschätzungen oder Szenarien, wie stark die Stadt Luzern von den Steuerausfällen betroffen sein könnte?
5. Könnte die geplante Änderung des Steuergesetzes die Finanzplanung der Stadt Luzern in den nächsten Jahren bereits beeinflussen, beispielsweise durch Vorkehrungen für künftige Mindereinnahmen?
6. Falls dem so wäre, welche Instrumente könnten dies sein?
7. Wurde der Stadtrat vorgängig (also vor dem 18.11.22) durch den Kanton über die Gesetzesänderung informiert?
8. Wie steht der Stadtrat zum maximalen Betrag von 20 Mio. CHF, der den Gemeinden als Abfederung
dienen soll?
Christa Wenger und Elias Steiner
Im Namen der Grünen / Jungen Grünen Fraktion