Das Quartier Fluhmühle ist seit jeher durch ein Ort mit viel zu wenig Grün- und Freiraum. Die leidvolle Geschichte rund um den Fluhmühlepark steht zwar schon vor dem Epilog, trotzdem mag der neue Park, die Unterversorgung nicht ausgleichen. Von grossem Vorteil ist hierbei die Fluhmühlepassage, bei der man über die Bahngleise direkt an die Reuss (Anfang Xylofonweg) gelangt. Da diese weder Rollstuhl-, Kinderwagengängig noch mit dem Velo befahrbar ist, ist die Nutzung eingeschränkt. Insbesondere für Familien mit Kinderwagen oder Rollstühlen ist der Weg von der Fluhmühle entlang der K13 (Hauptstrasse und Baselstrasse) sehr gefährlich. Um diesen Missstand zu beheben, hat die Stadt einen Neubau geprüft. Aufgrund der hohen Kosten von 6,2 Millionen Franken hat der Stadtrat beschlossen, das Projekt abzubrechen[1].

Die Interpellant*innen sind mit dem Stadtrat dahingehend einig, dass Kosten-Nutzen bei einem Neubau nicht im Verhältnis sind. Dennoch stellt sich die Frage, ob alle Möglichkeiten für eine Verbesserung der aktuellen Situation geprüft wurden.

Der Stadtrat wird gebeten folgende Fragen im Zusammenhang mit der Fluhmühlepassage zu beantworten:

  1. Welche unterschiedlichen Sanierungsmöglichkeiten hat der Stadtrat geprüft?
  2. Besteht eine kostengünstigere Variante, welche zumindest eine kinderwagengängige Nutzung ermöglichen würde?
  3. Falls es aus der Sicht des Stadtrates keine Sanierungsmöglichkeit mit einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis besteht: Welche Möglichkeiten sieht der Stadtrat um die Fussgänger*innensicherheit entlang der K13 zu verbessern?
  4. Welche Alternativen sieht der Stadtrat nördlich oder südlich der Fluhmühlepassage um eine sichere Erreichbarkeit aus dem Fluhmühlequartier an die Reuss zu verbessern?
  5. Der Kanton hat eine Kostenbeteiligung an der Fluhmühlepassage abgelehnt. Weiss der Stadtrat von Bestrebungen des Kantons um die Fussgänger*innensicherheit entlang der Kantonsstrasse K13 zu verbessern?
  6. Unfälle sind entlang der K13 aufgrund der engen Trottoirsituation vorprogrammiert, und direkte Folge der mangelnden Fussgäner*innensicherheit. Gibt es eine rechtliche Haftung der Exekutiven (Stadtrat und Regierungsrat) bei Unfällen mit Personenschaden?