Zukünftiges Carregime

Die Stadt Luzern gehört zu jenen Städten, die bis zum Beginn der Coronapandemie eine stetige Zunahme an Tourist*innen verzeichnete. Vor allem Gruppenreisende, welche mit dem Car anreisten, wurden von Luzerner*innen als teilweise störend wahrgenommen. Es wurden Massnahmen zur Verbesserung der Situation gefordert. In einem partizipativen Strategieprozess wurden Ziele festgelegt und 59 verschiedene Lösungen für ein Carregime diskutiert und anschliessend durch die Stadt fachlich bewertet. Die Lösungsidee «Stadtpassage» wurde vom Stadtrat als Empfehlung vorgeschlagen. Heute wurde im Parlament beschlossen, dass im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Umsetzbarkeit der «Stadtpassage» geprüft wird.

Die G/JG-Fraktion ist offen für die Machbarkeitsstudie, uns ist aber auch sehr wichtig, dass das geplante Slot-Managements als dauerhafte Steuerung des Carverkehrs vorangetrieben wird. Ob es im Anschluss die Stadtpassage brauchen wird, wird sich durch die Machbarkeitsstudie zeigen.
Martin Abele, Grossstadtrat

ÖV-Förderung durch Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche der Stadt Luzern

Der Antrag des Kinderparlaments «Eigenständigkeit der Stadtluzerner Kinder und Jugendlichen fördern und Elterntaxis vermeiden – ÖV für Kinder und Jugendliche in der Zone 10 muss günstiger sein» wurde im Mai 2021 vom Parlament als Postulat überweisen. Heute wurde über den Sonderkredit für eine dreijährige Pilotphase positiv entschieden. Ab Januar 2023 werden alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Luzern von 6 – 16 Jahren jährlich einen personalisierten Gutschein von CHF 300.00 erhalten. Dies entspricht der Hälfte des Preises eines Jahresabos der Zone 10. Es wird jedoch auch möglich sein, den Gutschein für Einzelfahrten zu verwenden, falls ein Kind kein Jahresabo hat.
Die G/JG-Fraktion unterstützt das Anliegen des Jugendparlaments und wir erhoffen uns dadurch, dass die Kosten der Busfahrt kein Hindernis mehr sein wird, um eine Freizeitaktivität ausüben zu können. Zudem erhoffen wir uns, dass damit die Elterntaxis reduziert werden können, was einen positiven Effekt auf das Mobilitätsverhalten und somit die Erreichung der Klimaziele hat.

Recht auf Offline: Arbeitnehmer*innen-Rechte während digitaler Transformation

Die Stadt Luzern hat sich für ihre Verwaltung im Rahmen ihrer Digitalstrategie «Work Smart» vorgenommen. Der Begriff «Work Smart» ist ein Überbegriff für die Förderung moderner, flexibler Arbeitsformen. Ein zentrales Thema ist dabei die Nutzung mobiler Geräte und neuer, digitaler Technologien für mehr individuelle Flexibilität von Arbeitszeit und Arbeitsort gegenüber einer klassischen Büroorganisation. Flexiblere Arbeitszeiten bieten grosse Vorteile für Angestellte, jedoch ist es dadurch auch deutlich schwieriger zwischen Arbeitszeit und Freizeit zu unterscheiden. Irina Studhalter und Christa Wenger stellten in ihrer Interpellation an den Stadtrat kritische Fragen zur aktuellen Situation. Mit den Antworten ist die G/JG-Fraktion sehr zufrieden, da die Angestellten der Stadt Luzern nicht in ihrer Freizeit erreichbar sein müssen und dadurch klar ein «Recht auf Offline» haben.