Reglement zur Kurzzeitvermietung schützt Wohnraum nicht vor AirBnB
Die Fraktion der GRÜNEN/Jungen Grünen wird das Reglement zur Umsetzung der «AirBnB-Initiative» in der Sitzung des Grossen Stadtrats vom 29. Februar 2024 an den Stadtrat zur Überarbeitung zurückweisen.
Das Ziel der Initiative war, durch Beschränkung der touristischen Vermietungsdauer ganzer Wohnungen auf jährlich 90 Tage, Wohnraum für die Bevölkerung zurückzugewinnen. Mit dem vorgelegten Reglement können mehrere bestehende AirBnB-Wohnungen in derselben Liegenschaft mit wenig Aufwand durch Entfernen der Kocheinrichtungen sowie Einrichten von gewissen Dienstleistungen, einem Frühstückraum oder einer Reception zu Hotels oder Hostels umfunktioniert werden. Zudem können weitere Häuser sowohl in Wohnzonen, wie auch in der gemischten Wohn- und Arbeitszone mit Leerkündigungen in solche Hostelartigen Betriebe (ohne Kochgelegenheiten) umgenutzt werden. Der Wohnraum kann mit dem vorliegenden Reglement und bei anhaltender Nachfrage nach Unterkünften dieser Art kaum geschützt werden.
Die GRÜNEN/Jungen Grünen fordern den Stadtrat auf, das Reglement so zu überarbeiten, dass die bestehenden Wohnungen zur Kurzzeitvermietung nach einer Übergangszeit zwingend zu Wohnraum umgenutzt werden müssen. Zudem soll die berechtigte Kritik der bestehenden «echten» Hotels insofern aufgenommen werden, dass diese durch die neuen Regeln in ihrer bisherigen Arbeitsweise nicht eingeschränkt werden sollen. Dies war weder im Initiativtext, im Parlament noch im Rahmen der Diskussion vor der Volksabstimmung eine erklärte Absicht.
Als Vorschlag bringt die Fraktion eine Formulierung zur Prüfung ein, dass neue Hotels (und Hostels) nur bewilligt werden dürfen, wenn am entsprechenden Ort in den letzten 15 Jahren niemand einen Haupt- oder Nebenwohnsitz hatte. Damit könnte verhindert werden, dass eine Verdrängung von Wohnraum durch touristischen Übernachtungsmöglichkeiten stattfinden kann.