Verlängerung des Kaufrechts im Mattenhof verstösst gegen die Regeln der umgesetzten Bodeninitiative
Nur drei Jahre nach Umsetzung der Bodeninitiative schliesst der Stadtrat ein Kaufrecht über einen Grundstückskauf ab, ohne aktiv darüber zu informieren. Die Grünen und Jungen Grünen im Grossstadtrat verlangen vom Stadtrat, das Kaufrecht rückgängig zu machen und sich mit der Pilatus Arena auf einen Baurechtsvertrag zu einigen.
Im September 2017 hat die Stimmbevölkerung dem Reglement über die Abgabe von stadteigenen Grundstücken als Gegenvorschlag zur Bodeninitiative zugestimmt. In der Gemeindeordnung, der städtischen „Verfassung“ ist geregelt, dass keine Grundstücke mehr verkauft werden dürfen. Korrekterweise blieb dabei das schon beschlossene Kaufrecht für das Grundstück Mattenhof II an die Pilatus Arena vorbehalten – für die Frist von fünf Jahren ab dem damaligen Beschluss. Nach Ablauf dieser First hat der Stadtrat dieses Kaufrecht eigenmächtig verlängert . Dies erscheint höchst unsensibel oder sogar rechtswidrig, da der Stadtrat nach dem Ablauf der Frist frei über eine Verlängerung entscheiden konnte. Die Bevölkerung will einen Verkaufsstopp öffentlichen Bodens, aber der Stadtrat macht nur drei Jahre später das Gegenteil. Dies zudem ohne die Öffentlichkeit oder das Parlament aktiv über diese fragwürdige Verlängerung zu informieren. Das können und wollen die Grünen und Jungen Grünen nicht tolerieren und fordern den Stadtrat deshalb auf, die Verlängerung des Kaufrechts rückgängig zu machen und sich mit der Pilatus Arena AG auf einen Baurechtsvertrag zu einigen. Die dringliche Motion ist am 4. Februar im Grossen Stadtrat tranktandiert.